Muss ich meinem Täter verzeihen?

Muss ich meinem Täter verzeihen?

Ich erinnere mich noch immer an diese Situation und verspüre immer noch eine leichte Wut. Es ist sicher schon 15 Jahre her. Mir wurde ein Therapeutin empfohlen da mich ein Thema sehr beschäftig hat. Im Prozess sagte sie zu mir: „Du musst dieser Person verzeihen.“ Ich war irritiert. Auf meine Frage: “Warum muss ich einer Person verzeihen die mir schlimmes angetan hat?“ Ich meine wir reden da nicht von kleinen Verletzungen. Meine Therapeutin wiederholte nochmal ich sollte ihr nachsprechen: „Ich verzeihe (Namen)!“ Zusätzlich noch: Wenn ich das nicht sagen könnte wäre das nicht gut und ich käme nicht vorwärts in diesem Prozess.

Ich lese immer wieder: Wir sollten dem Täter verzeihen. Für mich persönlich stimmt das nicht und nie würde ich einer meiner Klienten dazu auffordern, jemanden zu verzeihen. Sich nochmal dem Täter unterordnen (müssen) ist nochmal eine Kränkung und kann zusätzlich Schuldgefühle beim Klienten auslösen, weil er es nicht schafft.

Muss ich meinem Täter verzeihen, damit es mir wieder gut gehen kann?

Ich persönlich sage Nein. Vergebung ist keine Voraussetzung dafür, dass ein Mensch nach traumatischen Erfahrungen wieder zu sich selbst finden kann. Gerade für Menschen, die seelische, körperliche oder andere Formen von Gewalt erlebt haben, kann die Forderung „Du musst deinem Täter vergeben“ sogar zu einer zusätzlichen Belastung werden. Wenn einem Menschen, der bereits erlebt hat, dass seine Grenzen nicht respektiert wurden, erneut vorgeschrieben wird, was er fühlen oder gegenüber seinem Täter empfinden soll, kann sich das wie eine weitere Demütigung anfühlen. Es kann den Eindruck vermitteln, dass man sich schon wieder dem Täter unterordnen muss, diesmal nicht nur äusserlich, sondern innerlich.

Wohin mit all der Wut, dem Groll und der Aggression?

Ein verletztes Kind hat oft nur sehr wenige Möglichkeiten, sich gegen einen übermächtigen Erwachsenen zu wehren. Es kann nicht einfach gehen, es kann sich häufig körperlich nicht schützen und es kann den Täter schon gar nicht zur Verantwortung ziehen. Hass, Wut und Groll können deshalb für ein Kind eine Möglichkeit sein, innerlich Widerstand zu leisten.

Die Wut und der Groll können in der damaligen Situation eine verständliche und vielleicht sogar notwendige Reaktion gewesen sein. Problematisch wird es erst dann, wenn ein Mensch viele Jahre später in diesem Groll und dieser Wut gefangen bleibt (auch die gegen sich selbst gerichtete Wut) und sein eigenes Leben weiterhin von der Beziehung zu dem Täter bestimmt wird. Dann kann sich etwas Paradoxes entwickeln: Der Täter ist vielleicht längst nicht mehr im Leben des Betroffenen, aber innerlich nimmt er weiterhin sehr viel Raum ein. Der Mensch leidet weiter und ein Teil von ihm hält an diesem Leiden fest. Viele Menschen leiden auch unter starken Schuld- und Schamgefühlen, gerade bei sexuellen Übergriffen. Man bestraft sich selbst, wertet sich ab, fühlt sich schuldig oder glaubt, das Schwere weiterhin tragen zu müssen. unbewusst.

Wenn sich jemand mit heiklen Themen einem Therapeuten oder einem Menschen anvertrauen und sich öffnet und dann gesagt bekommt: «Du musst dem Täter verzeihen.» ….das ist nochmal übergriffig.

Eine Grenze zur Vergangenheit ist wichtig – Es ist vorbei!

Genau hier wird die Frage nach einer gesunden Abgrenzung wichtig. Es geht nicht darum, die Wut wegzunehmen oder den Menschen dazu zu bringen, seinem Täter zu vergeben. Es geht vielmehr darum, dass der Betroffene seinen eigenen Raum zurückgewinnt. Traumatische Erfahrungen können dazu führen, dass die Grenzen zwischen dem eigenen Erleben und dem Erleben des Täters verwischen. Der Anteil des Täters kann Teil der eigenen inneren Welt werden.

Man könnte bildlich sagen: Der Täter lebt im Inneren weiter. Er ist zu einem Teil des eigenen inneren Erlebens geworden. Dann besteht ein wichtiger Schritt der Heilung nicht darin, ihm zu vergeben, sondern darin, ihn aus dem eigenen inneren Raum hinauszustellen. Es geht darum, zu erkennen: „Das ist dein Verhalten. Das ist deine Verantwortung. Das gehört zu deiner Geschichte. Und das hier ist mein Leben.“ Der Täter bekommt symbolisch zurück, was zu ihm gehört, und der Betroffene nimmt zu sich zurück, was ihm gehört: seine Würde, seine Selbstachtung, seine Grenzen und seine Verantwortung für das eigene Leben.

Es ist Teil der Vergangenheit

Dabei muss das Geschehene nicht ungeschehen gemacht werden. Es kann nicht ungeschehen gemacht werden. Es wird keine Vergangenheit geben, in der das Erlebte nicht stattgefunden hat. Heilung bedeutet deshalb nicht, die Vergangenheit umzuschreiben. Sie kann vielmehr bedeuten, anzuerkennen: „Ja, das ist geschehen. Es war Unrecht. Es hat mich verletzt. Ich kann es nicht ändern. Aber ich muss heute nicht mehr so leben, wie ich damals leben musste.“

Eine gesunde Abgrenzung kann deshalb wichtiger sein als Vergebung. Sie kann bedeuten: „Ich achte mein Leben, indem ich es schütze. Und ich schütze es auch vor dir.“ Dieser Satz enthält keine Verpflichtung zur Vergebung. Er enthält zunächst einmal Selbstschutz. „Es gehört zu meiner Geschichte, aber bestimmst nicht mehr über mein Leben. Ich muss dein Verhalten nicht entschuldigen. Ich muss mich auch nicht schuldig fühlen, weil ich mich von dir abgrenze.“ Ich biete den Klienten verschiedene Lösungssätze an. Der Klient schaut was sich für ihn stimmig anfühlt. Er bestimmt welche Sätze er sagen möchte.

Den inneren Frieden finden bedeutet nicht, dass der Täter Recht hatte. Es bedeutet nicht, dass das Geschehene nicht schlimm war. Es bedeutet auch nicht, dass man wieder Kontakt zu ihm aufnehmen muss. Versöhnung kann vielmehr heissen: „Ich akzeptiere, dass diese Vergangenheit zu meiner Geschichte gehört. Ich muss sie nicht mehr verändern. Ich muss meinen Täter nicht mehr bekämpfen, um zu wissen, dass mir Unrecht geschehen ist. Ich darf trotzdem mein eigenes Leben führen.“ Vielleicht ist deshalb die entscheidende Frage nicht: „Habe ich meinem Täter schon vergeben?“ Die wichtigere Frage könnte lauten: „Hat mein Täter heute noch Macht über mein Leben?“ Kann ich Grenzen setzen? Kann ich Nein sagen? Kann ich mich schützen? Kann ich anerkennen, was mir geschehen ist, ohne dass mein ganzes Leben weiterhin darum kreist?

Heilung beginnt für mich nicht mit dem Satz: „Ich vergebe dir.“ Für mich ist wichtig, eine klare Grenze zu ziehen zur Vergangenheit. Da das Unterbewusstsein keine Zeitachse kennt ist das ein wichtiger Schritt. Es ist vorbei! Im Prozess kann der Klient die Person als Introjekt aus seinem! Raum entfernen. So kann sich der Klient wieder mit dem wahren Selbst verbinden, dem Teil der sich unschuldig und suverän wehren kann. Denn das Täterintrojekt hat diese Verbindung bis dahin gestört. Der eigene Raum war besetzt!

Bemerkenswert wie Ruhe und Frieden beim Klienten von Selbst einkehrt. Die Sache ist geklärt.

 

Quellenangabe: Dieser Text ist vom Ansatz der systemischen Selbstintegration  von Dr. Ero Langlotz inspiriert.

©Maria Linter